Wie sieht die aktuelle Revierplanung aus? (Reviergröße, Personal)
Zu den genauen Reviergrößen sowie dem Personaleinsatz kann derzeit keine konkrete Aussage gemacht werden, da die genauen Größen sowie die endgültige Beförsterungsplanung noch nicht fest steht.
Wer sucht das Personal für die neuen Reviere aus?
Die GmbH in Abstimmung mit dem Waldbesitzer.
Gibt es eine „Einarbeitungsphase“ wenn das bisherige Personal nicht mehr zur Verfügung steht?
Ja, ein Übergang inkl. Akteneinsicht sowie dem Kennenlernen der Ortschaften mit den vorherigen Revierleitern ist geplant.
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Situation bei der Fichte auf die Planungen der neuen Kommunalwald GmbH und wie wirkt sich das finanziell auf den Richtsatz aus?
Der Beförsterungssatz pro ha wird kostendeckend sein. Die GmbH hat keine Gewinnerzielungsabsicht, da diese nach Abschluss des Geschäftsjahres zu Gewinnausschüttungen an die Teilhaber führen würde. Die Aufteilung der Richtsätze ist analog der Richtwerte 1 und 3 von HessenForst vorgesehen.
Herr Bürgermeister Klaus Gier erläutert an dieser Stelle, dass auch die Richtsätze von HessenForst kontinuierlich in jedem Jahr steigen. HessenForst hatte bereits vor 2 Jahren angekündigt, dass der Kostendeckungsgrad hier deutlich steigen muss.
Welche Leistungen werden von der Kommunalwald GmbH bei der forsttechnischen Betreuung außerhalb und bei der Holzernte erbracht?
Der Leistungskatalog im Entwurf ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Er orientiert sich im Wesentlichen an den Leistungen die zuvor HessenForst erbracht hat.
Welche bisherigen Leistungen von Hessen-Forst sind in Zukunft vom Waldbesitzer selbst zu übernehmen?
Die hoheitlichen Aufgaben der Waldbehörde werden nach wie vor vom Land übernommen.
Welche weiteren Dienstleistungen werden gegen zusätzliches Entgelt erbracht? (möglichst alle in Frage kommenden Möglichkeiten aufzählen)
Sonderleistungen werden separat abgerechnet, z.B.:
- Beantragung forstlicher Fördermittel
- Waldpädagogik in größerem Umfang
- Planung und Durchführung von Waldkalkungen
- Anmeldung und Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden
- Abgabe von Nebennutzungen
Wie werden bei der Waldbewirtschaftung die Naturschutzaspekte berücksichtigt?
Es soll, wie in der Präambel des Gesellschaftervertrages beschrieben, eine naturnahe Waldbewirtschaftung erfolgen.
Wird die „Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald“ auf den Kommunalwald übertragen? (Oder: im Kommunalwald angewandt)
Die Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald soll als Grundlage dienen und soll unter Einbeziehung der Naturschutzverbände und Waldbesitzer weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Verkehrssicherung an den Straßen und bei besonderen Veranstaltungen?
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Waldbesitzer. Die GmbH wird jedoch die Sicherung überwachen. Am Ende liegt jedoch die Haftungsübernahme beim Waldbesitzer.
Beantragung forstlicher Fördermittel?
Ja, in Zusammenhang mit den Erfüllungsaufgaben der GmbH. Die Waldbesitzer müssen die Förderanträge jedoch im eigenen Namen unterzeichnen.
Waldpädagogik?
In händelbarem Umfang. Darüber hinaus sollen die Leistung besonders abgerechnet werden.
Planung und Durchführung von Waldkalkungen?
Ja, als Sonderleistung mit separater Abrechnung.
Anmeldung und Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden?
Ja.
Abgabe von Nebennutzungen?
Ja.