Antrag zur Anwendung alternativer Methoden der Wildkräuter-Beseitigung auf Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet der Gemeinde Edertal als Ersatz zur mechanischen Beseitigung bzw. dem Einsatz von Herbiziden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Edertal für die Gemeindevertretersitzung am 13.10.2016
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Einsatz alternativer Verfahren zur Beseitigung von Wildkräutern (sog. Unkräutern) als Ersatz zur mechanischen Beseitigung bzw. dem Einsatz von Herbiziden auf Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet zu prüfen und das Ergebnis in der 2. Sitzung der Gemeindevertretung 2017 vorzutragen.
Begründung:
Wildkräuter können den Zustand von Straßen, Gehwegen und Plätzen erheblich verändern und ihre Nutzungsdauer verkürzen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zum Erhalt der Bausubstanz sind Maßnahmen zur Beseitigung des Pflanzenaufwuchses notwendig. Diese sollten aber immer unter Berücksichtigung ökologischer und auch ökonomischer Gesichtspunkte durchgeführt werden.
Gemäß § 6 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel (sog. Herbizide) auf Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Betriebshöfen nicht eingesetzt werden. Einzelgenehmigungen sind möglich, aber an sehr strenge Auflagen gebunden. Des Weiteren ist der Verbleib der eingesetzten Herbizide nach ihrer Anwendung (z. B. Eintrag ins Grund- und Oberflächenwasser) nicht geklärt. Die mechanische Entfernung des Pflanzenbewuchses ist vor allem aus ökonomischen Gesichtspunkten zu hinterfragen, obwohl sie zugleich die ökologischste Verfahrensweise bedeutet. Unter Zuhilfenahme vorhandener Untersuchungsergebnisse (z. B. CleanRegion-Studie des Institutes für Unkrautforschung der Biologischen Landesanstalt für Land- und Forstwirtschaft) soll der Gemeindevorstand alternative Verfahren prüfen und der Gemeindevertretung in der 2. Sitzung 2017 vortragen.