Anfrage zum Thema Wald der Gemeinde Edertal

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Edertal hat gemäß § 16 der Geschäftsordnung folgende Anfragen gestellt, die von der Kommunalwald GmbH kurz beantwortet wurden. Die Klimaextreme haben auch im Gemeindewald Edertal zu Windwürfen, Trockenheit und Borkenkäferbefall geführt und den Hauptbaumarten Fichte und Buche arg zugesetzt. Dadurch sind riesige Schadflächen entstanden.

1. Wie groß ist die Schadfläche in unserem Wald (Stichtag Jan. 2021)?
2. Welches Ausmaß haben dabei Schadflächen über 1 ha Größe (Stichtag Jan. 2021)?

Die Kommunalwald GmbH beginnt nach der Schneeschmelze mit einer Aufnahme der entwaldeten Flächen. Eine genaue Angabe der Fläche wird im Laufe des Frühjahres möglich sein. Diese Aufnahme bildet auch die Grundlage für das Wiederbewaldungskonzept für den Edertaler Wald. Es ist davon auszugehen, dass rund 20% der Waldfläche durch Windwurf, Trockenheit und Borkenkäfer zerstört wurden.

3. Wann beginnt die Wiederbewaldung unseres Waldes?

Nach der Aufnahme wird in Absprache mit dem Waldbesitzer ein angepasstes Konzept erstellt. Die Pflanzung bzw. Saat starten dann ab dem Herbst 2021.

4. Welchen Zeitraum wird die Wiederbewaldung in Anspruch nehmen?

Die Wiederbewaldung wird durch die Größe der Fläche, aus Gründen der Risikostreuung und auch um eine Pflege der Jungwuchsflächen zielegereichtet durchführen zu können einen Zeitraum von 7-10 Jahren in Anspruch nehmen.

5. Wie beurteilen Sie folgende Möglichkeiten zur Wiederbewaldung: Sukzession, Naturverjüngung, Vorwald mit Nachbau, Saat, Pflanzung?

Das Wiederbewaldungskonzept wird sowohl Naturverjüngung, Pflanzung und Saat beinhalten. Auch die Nutzung von Vorwald aus Birke, Erle, Pappel, Vogelbeere etc. mit anschließendem Unterbau sowie auch die Sukzession auf nicht geräumten Flächen werden im Rahmen der Wiederbewaldung stattfinden. Je nach Fläche wird über die Methode der Wiederbewaldung entschieden. Entscheidungsgrundlage wird die schon erwähnte Aufnahme der Freiflächen.

6. Welche klimarobusten Baumarten sollen angebaut werden?
7. Kommen auch gebietsfremde Baumarten in Frage (z.B. Baumhasel, Flaumeiche, Esskastanie)?

Die Kommunalwald GmbH wird sich an den Empfehlungen für klimaangepasste Baumartenwahl für den hessischen Privat- und Kommunalwald von der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt (BaEm Hessen (nw-fva.de)) orientieren. Die dort festgelegten Waldentwicklungsziele sind auch Grundlage der in der überarbeiteten Extremwetterrichtlinie geregelten Förderung der Wiederbewaldung.

8. Wie ist zu gewährleisten, dass die wichtigsten Baumarten für die Wiederbewaldung ohne Zaunschutz aufwachsen können und nicht durch Wildverbiss vernichtet werden?

In vielen Bereichen ist derzeit ein Aufbringen von Mischbaumarten, die in der Regel eine höhere Verbissgefährdung haben als Fichten und Buchen, ohne Schutz schwer möglich. Die Domanialverwaltung verändert deshalb gerade ihr Jagdkonzept im Hinblick auf die Wiederbewaldung. Ein Schlüsselelement wird ein Wildeinflussmonitoring bestehend aus Vergleichspaaren aus gezäunten und ungezäunten Aufnahmeflächen sein, um den Wildeinfluss zu dokumentieren und dann entsprechende jagdliche Maßnahmen (Schwerpunktbejagung, Bewegungsjagden, Abschusserhöhung, Überführung in die Regiebejagung, etc.) zur Erreichung der Wiederbewaldungsziele zu setzen. Eine Übernahme des Monitoringsystems für den Gemeindewald würde Herr Block empfehlen.

9. Welche Vorstellungen haben Sie zum Arten- und Biotopschutz (Wiederherstellung bzw. Neuanlage von Biotopen, Waldrandgestaltung, Erhalt von Sonderstandorten)?

Auch hier kann Herr Block auf die derzeit (leider durch Corona etwas ausgebremste) in Erstellung befindliche Naturschutzleitlinie der Domanialverwaltung verweisen. Diese Leitlinie integriert den Arten und Biotopschutz in die Bewirtschaftung des Waldes. Die Leitlinien können für den Gemeindewald übernommen werden.

10. Spielen weitere besondere Vorstellungen bei der Wiederbewaldung eine Rolle (z.B. Naherholung, Landschaftsbild, Dringlichkeit)?

Die weiteren Faktoren aus Sicht des Waldbesitzers werden bei der Erstellung des Wiederbewaldungskonzeptes abgefragt und berücksichtigt.

11. Wie soll die Wiederbewaldung finanziert werden?

Die Extremwetterrichtlinie stellt für die Wiederbewaldung eine Übernahme von bis zu 80% der Kosten in Aussicht. Die konsequente Nutzung von Fördermitteln wird bei der Planung grundsätzlich berücksichtigt. Ebenso soll durch die Nutzung von Naturverjüngung und Vorwald eine Kostenbewusste Strategie verfolgt werden.

12. Wie wird die notwendige Kulturpflege gewährleistet?

Der finanzielle Aufwand und die notwendige Arbeitskapazität für die Pflege werden in der mittelfristigen Planung mit einbezogen. Die Flächen werden im betrieblichen GIS festgehalten, so dass eine wiederkehrende Planung von Pflegemaßnahmen möglich ist. Um den jährlichen Aufwand für die Pflege zu verteilen wird auch die Pflanzung und Saat auf mehrere Jahre verteilt.

13. Wie werden die Klimarisiken bei der Bewirtschaftung der Buche berücksichtigt?

Bei der Behandlung der Buchenbestände soll zukünftig darauf geachtet werden die Bestände möglichst lange dicht zu erhalten, um das Bestandsinnenklima für die Buche optimal zu gestalten.

14. Wieviel aufgearbeitetes Nadelholz lagerte am 31.12.2020 noch unverkauft im Wald?

Wieviel ist davon noch keinen Kaufverträgen zugeordnet? Siehe Anlage 2 und Anlage 3.

15. Was ist mit den Waldflächen geplant, auf denen nicht mehr verwertbare tote Fichten stehen?

Wenn eine Ernte nicht mehr wirtschaftlich ist und auch eine Räumung für die Widerbewaldung nicht aus standörtlichen Gründen (guter Standort und befahrbare Lage) gerechtfertigt ist, sollte nur die notwendige Verkehrssicherung erfolgen und die verbleibenden Fichten belassen werden. Hier ist dann aber bis die trockenen Fichten umgefallen sind keine Pflege der Verjüngung möglich (Arbeitssicherheit nicht gewährleistet).

16. Wird die Trinkwasserqualität (z.B. Nitratbelastung) aus Waldquellen beeinträchtigt?

Dazu kann seitens der Kommunalwald GmbH keine gesicherte Antwort geben werden.

17. Durch das Absterben der Fichten ist ein Vermögensverlust von ca. 3 Millionen Euro entstanden. Welche Auswirkungen hat dieser Verlust auf die Vermögensbilanz?

Das kommt auf die Bewertung des Bestandes an. Die Kommunalwald GmbH hat in Abstimmung mit der Revision des Landkreises Gutachten erstellt, die sich im Rahmen zwischen 10 und 17% Abwertung befunden haben.

18. Wie hoch sind die Beförsterungskosten in 2021? Haben fehlende Erlöse aus dem Fichtenholzverkauf zukünftig Auswirkungen auf die Beförsterungskosten?

Die Beförsterungskosten liegen bei 70€/ha plus die Vermarktungsgebühr von 3,10€ je verkauften Festmeter. Geringere verkaufbare Mengen (Reduktion des nachhaltigen Hiebsatzes) schlagen sich in Form einer insgesamt geringeren Vermarktungsgebühr nieder.

Beantwortet am:
10. Juni 2021