Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Edertal für die Gemeindevertretersitzung am 30.06.2016
Anhörung und Einbindung der Ortsbeiräte
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Dass Vorschläge der Ortsbeiräte zum Haushalt und dessen Konsolidierung vor der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs des Gemeindevorstandes einzuholen sind. Für zukünftige Investitionen ist ein Votum des zuständigen Ortsbeirates einzuholen.
- Das Votum des Ortsbeirates ist in die entsprechenden Entscheidungsvorlagen einzufügen. Ist dies ausnahmsweise aus zeitlichen Gründen nicht möglich, ist das Votum des Ortsbeirates mündlich vorzutragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Ältestenrat zu berichten, wie ein Verfahren umgesetzt werden kann mit der Zielsetzung, Ortsbeiräte vor Beratung in den Fachausschüssen zu hören.
Begründung:
§ 82 HGO
(3) Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Zu Punkt 1
Die gemeindlichen Vorlagen enthalten nicht immer das Votum des Ortsbeirates. Dieses wird bisher auch nicht zwingend mündlich in den Sitzungen mitgeteilt.
Zu Punkt 2
Ziel der Beteiligung der Ortsbeiräte ist, durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung Entscheidungen der Gemeindeorgane zu „unterstützen“. In früheren Jahren wurden deshalb auch schon die Edertaler Ortsbeiräte vor den Beratungen der Fachausschüsse gehört. Nur so kann u. E. die vom Gesetzgeber erwünschte „Beratung“ und „Mitgestaltung“ stattfinden und eine Abwägung erfolgen. Eine Beratung des Ortsbeirates – wie vermehrt praktiziert – kurz vor der Gemeindevertretersitzung kann dies nicht leisten. Zu prüfen sind deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Anhörung vor Beratung der Fachausschüsse.